Seit 1.Juli 2022 gilt ein neuer EBM mit weitreichenden Veränderungen insbesondere im Bereich der molekularen Infektionsdiagnostik. Der EBM beinhaltet zahlreiche neue Gebührenordnungspositionen, die auch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten eine zeitgemäße Erregerdiagnostik durch den Einsatz von PCR-Tests ermöglicht. Neben Einzelnachweisen sieht der EBM zur Abklärung respiratorischer, gastrointestinaler und sexuell übertragbarer Infektionen ab sofort zusätzlich die Option von Panel-Tests (Multiplex-PCR) vor.
Die Möglichkeit zur Anforderung von PCR-Tests ist teilweise eingeschränkt und an Voraussetzungen (z.B. Immundefizienz) geknüpft. Zu beachten ist ferner, dass der Einsatz von PCR-Tests zum Teil andere diagnostische Verfahren (z.B. Serologie oder Kultur) im selben Untersuchungsauftrag ausschließt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, einzelne diagnostische Verfahren oder Algorithmen durch PCR-Tests zu ersetzen bzw. zu ergänzen.