Testzeitpunkt auf Hepatitis B in Schwangerschaft wird vorgezogen – Hinweise zum Mutterpass

Frauen werden künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben. Die entsprechende Änderung der Mutterschafts-Richtlinien ist am 30. Juni in Kraft getreten.

Hintergrund ist, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Hepatitis-B-Screening so früh wie möglich durchgeführt werden sollte. Bislang ist die Bestimmung des Hepatitis-B-Status der Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche – möglichst nahe am Geburtstermin – vorgesehen.

In Deutschland war 1994 ein generelles HBsAg (Hepatitis B surface antigen)-Screening aller Schwangeren in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen worden – nahe am Geburtstermin, um möglichst alle Schwangeren mit Hepatitis-B-Infektionen bis zur Geburt zu erfassen. Bei positivem Ergebnis sollte das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt gegen Hepatitis B aktiv und passiv immunisiert werden. Zum damaligen Zeitpunkt war es noch nicht möglich, die Frauen während der Schwangerschaft antiviral zu therapieren.

Mutterpass wird angepasst – Aktuelle Version bleibt gültig

Angesichts der aktualisierten Empfehlung wird in der nächsten Auflage im Mutterpass auf den Seiten 8 und 24 jeweils die Angabe der Schwangerschaftswoche (32.-40. SSW) hinter den Wörtern „Untersuchung auf Hepatitis B“ gestrichen.

Der aktuelle Mutterpass behält jedoch seine Gültigkeit. Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen werden gebeten, die Angabe zur 32.-40. SSW händisch zu streichen.

Derzeit werden mehrere überwiegend redaktionelle Änderungen am Mutterpass vorbereitet. Wann der neue Mutterpass bestellt werden kann, wird voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres bekannt. Die PraxisNachrichten werden darüber informieren.


Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kbv.de/html/1150_64411.php