Die normale Gesundheitsuntersuchung bestehend aus der Bestimmung von Glucose und dem Lipidstatus (Triglyzeride, Cholesterin, HDL und LDL) wird ab 1. Oktober erweitert. Versicherte ab 35 Jahren haben einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten Check-up (Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Ziel ist es, durch das Screening unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern. Zusätzlich gibt es eine Übergangsregelung bis Ende 2023, die es ermöglicht, für Versicherte, die in den letzten 3 Jahren vor Inkrafttreten des Beschlusses einen Check-up in Anspruch genommen haben, diese Untersuchungen separat durchführen zu lassen.

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