Für eine aktuelle und umfassende Übersicht zum SARS-CoV-2 verweisen wir auf die detaillierte Informationsseite des RKI und den Situation Report der WHO.
Zur schnellen und breiten Erfassung von Covid-19-Fällen und symptomatischen Kontaktpersonen hat das RKI für den Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion Kriterien (Stand 03.11.2020) festgelegt.
Darüber hinaus definiert die am 14.10.2020 veröffentlichte Coronavirus-Testverordnung (TestV) Kriterien und Testhäufigkeit folgender asymptomatischer Personen:
- Kontaktpersonen von SARS-CoV-2 infizierten Personen
- Personen nach Auftreten von Infektionen in Einrichtungen und Unternehmen
- Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Vorrangig sollte eine SARS-CoV-2-RT-PCR veranlasst werden. Aufgrund eingeschränkter Kapazitäten der Labore als auch für ein rasches Ergebnis kann für diesen Personenkreis ein vor der Paul-Ehrlich-Gesellschaft zugelassener SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest ambulant (POCT) verwendet werden. Ein positves Ergebnis im Antigen-Test soll durch eine PCR bestätigt werden.
Sensitivere SARS-CoV-2-Antigen-Laborteste sind für den Dezember 2020 angekündigt (GOP 32779)