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Probenlagerung / Probentransport Mikrobiologie

Mikrobiologische Proben sollten möglichst schnell das Labor erreichen. Eine Lagerung verzögert die Diagnostik und die Therapie und kann das Keimspektrum zugunsten robusterer Bakterien verschieben oder zum Absterben empfindlicher Errreger (z.B. Haemophilus, Meningokokken, Gonokkken, Mykoplasmen, Shigellen, Campylobacter) führen.

Bis  zu vier Stunden zwischen Probennahme und Labor im Labor sind ohne besondere Lagerungsbedingungen sind maximal akzeptabel (Raumtemperatur).

Falls unvermeidlich gibt folgende Tabelle eine Übersicht über Lagerungsbedingungen mikrobiologischer Proben:

Kühlschrank
(+2°C - +8°C)
Raumtemperatur
(+18°C - +22°C)
Brutschrank
(36 +/- 1°C)
Urin nativ Urin auf Kulturträger (Uricult)
zur Bebrütung im Labor
Urin auf Kulturträger (Uricult)
zur Auswertung in Praxis
Abstriche
(MRSA, VRE, MRGN)
Wundabstriche
(in Transportmedium)
 
Stuhl Blutkultur  
Liquor
für Virus-PCR (z.B. VZV, HSV)
Liquor
(bakterielle Meningitis)
 
Gefäßkatheter Implantate  
Sputum Punktate, Bioptate, Gewebe  
Bronchial-/Trachealsekret Abstrich obere Atemwege  
Bronchoalveoläre Lavage Dialysat nativ  
Magensaft
TBC
   
Material für PCR
(Chlamydien, Gonokokken, Bordetella, Influenza, SARS-CoV-2, RSV etc.)
   

Ablehnung von Proben

Die Annahme und Bearbeitung der Untersuchungsproben ist von der Einhaltung verschiedener Grundbedingungen/Kriterien abhängig. Die für die einzelnen Untersuchungsparameter und Probenmaterialien geltenden Kriterien und Bedingungen sind im Leistungsverzeichnis zusammengestellt. Werden diese Kriterien nicht eingehalten, so kann unter Umständen die Probe nicht angenommen und bearbeitet werden.

Kriterien für die Nichtannahme von Proben:

  • Fehlende Identifizierung:
    • Probe ist nicht eindeutig gekennzeichnet (Name, Vorname, Geb.-Datum / Barcode)
    • Kennzeichnung von Probe und Anforderungsschein stimmen nicht überein
  • Falsches Material
    • das eingesandte Probenmaterial kann für die angeforderte Untersuchung nicht verwendet werden
  • Probenmaterial / Anforderungsbeleg durch Beschädigung unbrauchbar
    • das eingesandte Probenmaterial kann für die angeforderte Untersuchung nicht verwendet werden
    • Röhrchen zerbrochen oder ausgelaufen (Material nicht mehr verwendbar)
    • Anforderungsbeleg durch ausgelaufenes Probenmaterial unbrauchbar gemacht
  • Probenqualität:
    • nach optischer Prüfung entspricht die Probenqualität nicht den geforderten Eigenschaften
  • ungeeignete Versandgefäße (z.B. Tuppa-Dosen, Marmeladengläser,  Plastiktüten etc.